Pflegegrad

Pflegegrad zu niedrig? So legen Sie Widerspruch ein oder beantragen eine Höherstufung

16. Juli 2026

Der Bescheid der Pflegekasse passt nicht zum tatsächlichen Pflegebedarf? Dann sollten Sie handeln. Wir erklären, wann ein Widerspruch sinnvoll ist, welche Fristen gelten und wann ein Höherstufungsantrag der bessere Weg ist.

Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst kommt der Bescheid der Pflegekasse – und nicht selten ist die Enttäuschung groß. Der Pflegegrad fällt niedriger aus als erwartet, oder der Antrag wird ganz abgelehnt. Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen.

Widerspruch: Die Frist beträgt einen Monat

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Es genügt zunächst ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse, in dem Sie mitteilen, dass Sie Widerspruch einlegen. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.

Tipp: Fordern Sie bei der Pflegekasse das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes an, falls es dem Bescheid nicht beiliegt. Nur so können Sie nachvollziehen, wie die Punkte in den einzelnen Bereichen zustande gekommen sind.

So begründen Sie Ihren Widerspruch

  • Gehen Sie das Gutachten Punkt für Punkt durch: Wo wurde die Selbstständigkeit zu hoch eingeschätzt?
  • Beschreiben Sie konkrete Alltagssituationen, in denen Hilfe nötig ist.
  • Fügen Sie ärztliche Atteste, Krankenhausberichte oder Medikamentenpläne bei.
  • Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen zeigt den tatsächlichen Hilfebedarf besonders anschaulich.
  • Bitten Sie eine Pflegefachkraft um eine Einschätzung der Pflegesituation.

Häufig wird nach einem Widerspruch eine erneute Begutachtung angesetzt. Bereiten Sie sich darauf genauso sorgfältig vor wie auf die erste – und sorgen Sie dafür, dass eine Vertrauensperson anwesend ist.

Wann ist ein Höherstufungsantrag sinnvoll?

Ein Widerspruch ist richtig, wenn die Einstufung schon zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht gestimmt hat. Hat sich der Gesundheitszustand dagegen später verschlechtert – etwa nach einem Sturz, einem Schlaganfall oder durch eine fortschreitende Demenz –, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Dieser ist jederzeit möglich und an keine Frist gebunden.

Auch die Pflegekasse hat Fristen

Die Pflegekasse muss über einen Antrag in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Hält sie diese Frist ohne triftigen Grund nicht ein, steht Ihnen für jede begonnene Woche der Verzögerung eine Zahlung von 70 € zu.

Bleibt es bei der Ablehnung?

Wird der Widerspruch zurückgewiesen, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei. Unterstützung bieten Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und schätzen die Pflegesituation fachlich ein. Nutzen Sie auch unseren Pflegegrad-Rechner oder rufen Sie uns an: 03471 / 642713.

WhatsApp03471 / 642713