Für Angehörige

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Rechtzeitig vorsorgen

14. Oktober 2026

Wer entscheidet, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann? Viele glauben, Ehepartner oder Kinder dürften das automatisch – ein Irrtum. Wir erklären, welche Dokumente wirklich wichtig sind.

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine fortschreitende Demenz – manchmal kann ein Mensch von heute auf morgen nicht mehr selbst über seine Angelegenheiten entscheiden. Spätestens dann stellt sich die Frage: Wer darf jetzt mit Ärzten sprechen, Verträge unterschreiben oder Bankgeschäfte erledigen? Mit einer rechtzeitigen Vorsorge ersparen Sie sich und Ihrer Familie viel Unsicherheit.

Ein verbreiteter Irrtum

Viele gehen davon aus, dass Ehepartner oder erwachsene Kinder automatisch vertretungsberechtigt sind. Das stimmt so nicht. Seit 2023 gibt es zwar ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in Gesundheitsfragen (§ 1358 BGB) – es gilt aber nur für höchstens sechs Monate und nur für medizinische Angelegenheiten. Für Bankgeschäfte, Behördenangelegenheiten oder Verträge reicht es nicht. Kinder haben ohne Vollmacht gar kein gesetzliches Vertretungsrecht.

Die drei wichtigsten Vorsorgedokumente

  • Vorsorgevollmacht: Sie bestimmen eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die für Sie handeln dürfen – etwa in Gesundheits-, Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten.
  • Betreuungsverfügung: Sollte doch ein Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen müssen, legen Sie fest, wer das sein soll – und wer nicht.
  • Patientenverfügung: Sie legen schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – zum Beispiel künstliche Ernährung oder Wiederbelebung.

Worauf Sie achten sollten

  • Formulieren Sie die Patientenverfügung möglichst konkret – allgemeine Sätze wie „keine Apparatemedizin“ sind im Ernstfall schwer auszulegen.
  • Besprechen Sie die Patientenverfügung mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
  • Sprechen Sie mit Ihren Bevollmächtigten über Ihre Wünsche – sie müssen später danach handeln.
  • Gehören Immobilien zum Vermögen, ist eine notariell beurkundete Vollmacht empfehlenswert.
  • Überprüfen Sie Ihre Verfügungen alle paar Jahre und bestätigen Sie sie mit Datum und Unterschrift.

Tipp: Das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlose Musterformulare und Textbausteine zur Verfügung. Registrieren Sie Ihre Vollmacht außerdem im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – so finden Betreuungsgerichte sie im Ernstfall schnell.

Wo bewahre ich die Dokumente auf?

Die Originale sollten leicht auffindbar sein. Legen Sie einen Hinweis ins Portemonnaie, wo die Dokumente liegen, und geben Sie den Bevollmächtigten eine Kopie. Für unsere Pflegekräfte ist es hilfreich, wenn eine Kopie der Patientenverfügung in der Pflegedokumentation hinterlegt ist.

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege und vermitteln bei Bedarf passende Ansprechpartner. Rufen Sie uns an: 03471 / 642713.

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