Für Angehörige

Verhinderungspflege: Urlaub und Auszeit ohne schlechtes Gewissen

22. Juni 2026

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch selbst Erholung. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ermöglicht genau das – und die Pflegekasse zahlt bis zu 3.539 € pro Jahr.

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet täglich Enormes. Doch was passiert, wenn die pflegende Person selbst krank wird, in den Urlaub fahren möchte oder einfach eine Auszeit braucht? Genau für diese Situationen gibt es die Verhinderungspflege – eine oft unbekannte, aber äußerst wertvolle Leistung der Pflegeversicherung.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) tritt in Kraft, wenn die Hauptpflegeperson – also zum Beispiel die Tochter, der Ehemann oder ein enger Angehöriger – vorübergehend nicht für die Pflege zur Verfügung steht. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflegekraft.

Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben, und die Hauptpflegeperson muss den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt haben.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr – für bis zu 6 Wochen Verhinderung. Das Geld kann für professionelle Pflegedienste wie ambuvista genutzt werden, aber auch für Nachbarn, Freunde oder andere Privatpersonen (mit geringfügig anderen Abrechnungsregeln).

Tipp: Der Anspruch auf Verhinderungspflege muss aktiv bei der Pflegekasse beantragt werden. Er verfällt nicht automatisch, wenn er im laufenden Jahr nicht genutzt wird – er überträgt sich aber auch nicht ins nächste Jahr.

Kann ich den Betrag aufstocken?

Ja. Bis zu 806 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) können auf die Verhinderungspflege übertragen werden, wenn die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr nicht in Anspruch genommen wurde. Damit stehen Ihnen potenziell bis zu 4.345 € für Verhinderungspflege zur Verfügung.

In welchen Situationen greift die Verhinderungspflege?

  • Sie sind im Urlaub – für bis zu 6 Wochen im Jahr
  • Sie sind selbst krank oder müssen ins Krankenhaus
  • Sie haben berufliche Verpflichtungen oder Fortbildungen
  • Sie benötigen einfach eine Auszeit zum Erholen

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Der Antrag ist unkompliziert: Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen und teilen Sie mit, für welchen Zeitraum Sie Verhinderungspflege benötigen. Benennen Sie die Ersatzpflegekraft – zum Beispiel ambuvista Pflegedienst GmbH. Nach der Bewilligung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.

Warum es wichtig ist, diese Leistung zu nutzen

Studien zeigen: Pflegende Angehörige tragen ein erhöhtes Risiko für Erschöpfung, Depressionen und eigene körperliche Erkrankungen. Wer sich keine Auszeit gönnt, gefährdet langfristig seine eigene Gesundheit – und damit auch die Pflege des Angehörigen.

Verhinderungspflege ist kein Luxus. Sie ist ein gesetzlicher Anspruch, der Ihnen zusteht. Nutzen Sie ihn.

Wir von ambuvista springen als Ersatzpflegekraft kurzfristig ein – auch im Urlaub oder bei Krankheit. Rufen Sie uns an: 03471 / 642713 – auch am Wochenende.

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