Kosten & Finanzierung

Schwerbehindertenausweis: Welche Vorteile Pflegebedürftige nutzen können

03. Februar 2026

Pflegegrad und Schwerbehinderung sind zwei verschiedene Dinge – viele Pflegebedürftige haben aber Anspruch auf beides. Wir erklären, welche Nachteilsausgleiche es gibt und wie der Antrag in Sachsen-Anhalt funktioniert.

Viele Familien gehen davon aus, dass mit dem Pflegegrad automatisch auch eine Schwerbehinderung anerkannt ist. Das ist nicht der Fall: Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse festgestellt, der Grad der Behinderung (GdB) vom Versorgungsamt. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander – und beide können sich lohnen.

Wann gilt man als schwerbehindert?

Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt und richtet sich nach den gesundheitlichen Einschränkungen insgesamt. Mit einem GdB ab 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

Die wichtigsten Merkzeichen

  • G: erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG: außergewöhnlich gehbehindert – berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen
  • B: Notwendigkeit ständiger Begleitung – die Begleitperson fährt im ÖPNV kostenlos mit
  • H: hilflos – bei dauerhaftem, umfangreichem Hilfebedarf im Alltag
  • RF: Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Welche Vorteile bringt der Ausweis?

  • Steuerlicher Behinderten-Pauschbetrag, gestaffelt nach GdB – bei Merkzeichen H sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 beträgt er 7.400 € pro Jahr
  • Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr mit Wertmarke (bei bestimmten Merkzeichen)
  • Parkerleichterungen
  • Ermäßigung oder Befreiung bei der Kfz-Steuer (je nach Merkzeichen)
  • Ermäßigter Eintritt bei vielen Veranstaltungen und Einrichtungen

Tipp: Der Behinderten-Pauschbetrag kann rückwirkend für Jahre geltend gemacht werden, in denen die Behinderung bereits bestand – sofern die Steuerbescheide noch änderbar sind. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

So stellen Sie den Antrag in Sachsen-Anhalt

Zuständig ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt (Versorgungsamt). Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. Fügen Sie aktuelle Arztberichte, Krankenhausberichte und – falls vorhanden – das Pflegegutachten bei. Geben Sie alle behandelnden Ärzte an, damit das Amt weitere Befunde anfordern kann.

Wir helfen Ihnen gern dabei, die Unterlagen für Ihre Anträge zusammenzustellen. Rufen Sie uns an: 03471 / 642713.

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