Pflegekosten von der Steuer absetzen: Diese Möglichkeiten haben Sie
20. Januar 2026
Zu Beginn des Jahres steht für viele die Steuererklärung an. Wer pflegt oder gepflegt wird, sollte dabei genau hinschauen – denn das Steuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, Pflegekosten geltend zu machen. Dieser Artikel gibt einen Überblick; für Ihre persönliche Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen unentgeltlich in dessen oder der eigenen Wohnung pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen – ohne einzelne Kosten nachweisen zu müssen:
- Pflegegrad 2: 600 € pro Jahr
- Pflegegrad 3: 1.100 € pro Jahr
- Pflegegrad 4 und 5 sowie bei Merkzeichen H: 1.800 € pro Jahr
Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Pauschbetrag aufgeteilt. Achtung: Wird das Pflegegeld an die pflegende Person weitergegeben, kann das den Anspruch auf den Pauschbetrag ausschließen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Hilfe im Haushalt können als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Das Finanzamt erstattet 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € pro Jahr – direkt von der Steuerschuld. Voraussetzung: Es gibt eine Rechnung und die Zahlung erfolgte unbar auf das Konto des Dienstleisters.
Tipp: Absetzbar ist nur der Teil, den Sie selbst bezahlt haben. Leistungen, die die Pflegekasse direkt übernommen hat, zählen nicht.
Außergewöhnliche Belastungen
Pflegekosten, die krankheits- oder behinderungsbedingt entstehen und die Sie selbst tragen, können auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Hier wird allerdings eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen, die sich nach Einkommen und Familienstand richtet. Ob diese Variante oder die haushaltsnahen Dienstleistungen günstiger sind, hängt vom Einzelfall ab.
Behinderten-Pauschbetrag
Pflegebedürftige mit anerkanntem Grad der Behinderung können zusätzlich den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie beim Merkzeichen H beträgt er 7.400 € pro Jahr.
Belege sammeln
Bewahren Sie alle Rechnungen, Kontoauszüge und Bescheide der Pflegekasse sorgfältig auf. Unsere Rechnungen weisen die Kosten so aus, dass sie für die Steuererklärung verwendet werden können.
Haben Sie Fragen zu unseren Rechnungen oder zur Abrechnung mit der Pflegekasse? Rufen Sie uns an: 03471 / 642713.