Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel: 42 € pro Monat und Zuschuss zum Hausnotruf

27. August 2026

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen: Die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 42 € für Verbrauchsprodukte – und bezuschusst den Hausnotruf. Viele Familien verschenken dieses Geld.

Wer zu Hause pflegt, braucht im Alltag viele kleine Dinge: Handschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder saugfähige Bettunterlagen. Diese Kosten summieren sich schnell. Dabei übernimmt die Pflegekasse einen Großteil davon – vorausgesetzt, man weiß, wie man die Leistung beantragt.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € im Monat

Jeder Pflegebedürftige, der zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen und Mundschutz
  • Fingerlinge

Diese Leistung wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen gezahlt – sie schmälert also kein anderes Budget.

Tipp: Viele Anbieter liefern eine monatliche „Pflegebox“ direkt nach Hause und rechnen selbst mit der Pflegekasse ab. Sie müssen sich nur einmal anmelden.

Technische Pflegehilfsmittel

Neben Verbrauchsprodukten übernimmt die Pflegekasse auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Bettgalgen. Sie werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Bei gekauften Hilfsmitteln fällt eine Zuzahlung von 10 %, höchstens jedoch 25 € pro Hilfsmittel, an.

Hausnotruf: 25,50 € Zuschuss pro Monat

Ein Hausnotruf gibt Sicherheit – vor allem für Menschen, die allein leben. Per Knopfdruck am Handgelenk oder als Kette wird im Notfall sofort Hilfe gerufen. Die Pflegekasse übernimmt für den Basis-Hausnotruf bis zu 25,50 € monatlich, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Person die meiste Zeit allein ist.

Wie stelle ich den Antrag?

Für Verbrauchsprodukte und den Hausnotruf genügt in der Regel ein formloser Antrag bei der Pflegekasse oder die Anmeldung über einen Anbieter. Für technische Pflegehilfsmittel empfiehlt sich eine Begründung durch eine Pflegefachkraft oder den Hausarzt.

Wir prüfen gern mit Ihnen, welche Hilfsmittel Ihnen zustehen, und unterstützen Sie beim Antrag. Rufen Sie uns an: 03471 / 642713.

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