Pflegegrade 1 bis 5 einfach erklärt: Leistungen, Unterschiede und Tipps
28. November 2025
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade – sie lösten die alten drei Pflegestufen ab. Das neue System bewertet nicht mehr nur die Zeit, die für Pflege benötigt wird, sondern die Selbstständigkeit des Menschen in verschiedenen Lebensbereichen. Das klingt abstrakt – wir machen es konkret.
Wie werden Pflegegrade ermittelt?
Der Medizinische Dienst (MD) bewertet sechs Lebensbereiche mit Punkten, die zu einem Gesamtwert addiert werden. Je höher der Wert, desto höher der Pflegegrad. Die Bereiche sind: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung.
Wichtig: Kognitive Beeinträchtigungen (z. B. durch Demenz) werden im neuen System deutlich stärker gewichtet als früher.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
- Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung: Entlastungsbetrag 131 €/Monat, keine Sachleistungen. Für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind.
- Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung: Sachleistungen 761 €/Monat, Pflegegeld 332 €/Monat. Ab hier greift die volle Bandbreite der Pflegeleistungen.
- Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung: Sachleistungen 1.432 €/Monat, Pflegegeld 573 €/Monat.
- Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung: Sachleistungen 1.778 €/Monat, Pflegegeld 765 €/Monat.
- Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf: Sachleistungen 2.200 €/Monat, Pflegegeld 947 €/Monat.
Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Statistisch werden bei Widersprüchen gegen Pflegegradbescheide häufig höhere Grade anerkannt. Ein Widerspruch lohnt sich vor allem, wenn:
- Sie das Gefühl haben, dass der Gutachter die Situation nicht vollständig erfasst hat
- Sich der Zustand seit der Begutachtung verschlechtert hat
- Kognitive Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden
- Behandlungspflege (Medikamente, Wundversorgung) bei der Bewertung fehlt
Tipp: Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Bescheid schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Pflegegrad-Erhöhung: Wenn sich der Bedarf verändert
Ein einmal anerkannter Pflegegrad ist keine Einbahnstraße. Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, können Sie einen neuen Antrag auf Höherstufung stellen. Dafür brauchen Sie keine besonderen Formulare – ein formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt. Auch hier gilt: Frühzeitig stellen, denn der Antragstag ist der Stichtag.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Pflegegrad oder möchten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen? Wir beraten Sie kostenlos: 03471 / 642713.