Pflegegrad

Pflegegrad für Privatversicherte: So läuft die Begutachtung durch Medicproof

29. September 2026

Auch Privatversicherte und Beamte haben Anspruch auf Pflegeleistungen – der Weg dorthin unterscheidet sich aber in einigen Punkten. Wir erklären Antrag, Begutachtung, Kostenerstattung und die Rolle der Beihilfe.

Wer privat krankenversichert ist, ist auch privat pflegeversichert. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen in ihrer Höhe denen der gesetzlichen Pflegeversicherung – Pflegegrade, Pflegegeld und Sachleistungsbeträge sind identisch. Unterschiede gibt es aber beim Ablauf und bei der Abrechnung.

Antrag und Begutachtung

Der Antrag wird beim privaten Versicherungsunternehmen gestellt, oft reicht ein Anruf oder ein Online-Formular. Die Begutachtung übernimmt nicht der Medizinische Dienst, sondern die Medicproof GmbH. Die Gutachterinnen und Gutachter arbeiten nach denselben Begutachtungsrichtlinien wie der Medizinische Dienst: Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, daraus ergibt sich der Pflegegrad.

Tipp: Bereiten Sie sich auf den Termin genauso vor wie gesetzlich Versicherte: Arztberichte, Medikamentenplan und ein Pflegetagebuch helfen, den tatsächlichen Hilfebedarf zu zeigen.

Kostenerstattung statt Direktabrechnung

In der privaten Pflegeversicherung gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Rechnungen des Pflegedienstes werden zunächst an Sie gestellt, Sie reichen sie bei Ihrer Versicherung ein und erhalten die Kosten im Rahmen Ihres Anspruchs erstattet. Pflegegeld wird dagegen wie gewohnt monatlich ausgezahlt.

Besonderheit für Beamte: Beihilfe

Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger erhalten Pflegeleistungen anteilig von zwei Stellen: Ein Teil wird von der Beihilfe getragen, der andere von der privaten Pflegeversicherung. Wie hoch die Anteile sind, hängt vom persönlichen Beihilfebemessungssatz ab. Rechnungen müssen deshalb bei beiden Stellen eingereicht werden.

Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind

Auch als Privatversicherter können Sie die Entscheidung überprüfen lassen. Wenden Sie sich zunächst schriftlich an Ihre Versicherung, fordern Sie das Gutachten an und begründen Sie, warum die Einstufung nicht passt. Kommt es zu keiner Einigung, ist auch bei der privaten Pflegepflichtversicherung der Weg zum Sozialgericht möglich.

Wie wir unterstützen

Wir versorgen gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen. Unsere Rechnungen sind so aufgebaut, dass Sie sie unkompliziert bei Versicherung und Beihilfe einreichen können. Bei Fragen zur Abrechnung helfen wir Ihnen gern weiter.

Sie sind privat versichert und möchten Pflegeleistungen nutzen? Rufen Sie uns an: 03471 / 642713.

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