Pflegegrad bei Demenz: Worauf es bei der Begutachtung wirklich ankommt
20. August 2026
Seit der Pflegereform 2017 werden kognitive Einschränkungen bei der Pflegebegutachtung gleichberechtigt mit körperlichen Einschränkungen berücksichtigt. Das war ein großer Fortschritt für Menschen mit Demenz. Trotzdem fällt die Einstufung in der Praxis oft zu niedrig aus – meist, weil der Hilfebedarf beim Begutachtungstermin nicht sichtbar wird.
Der „Vorführeffekt“
Viele Menschen mit Demenz nehmen sich bei Besuch von Fremden besonders zusammen. Sie antworten freundlich, erzählen von früher und versichern, alles allein zu schaffen. Diese Fassade kann für die Dauer eines Gesprächs erstaunlich gut funktionieren – sagt aber wenig über den Alltag aus, in dem sie vielleicht vergessen zu essen, sich nachts verirren oder die Herdplatte anlassen.
Tipp: Seien Sie beim Termin unbedingt dabei. Wenn es Ihnen unangenehm ist, vor Ihrem Angehörigen über seine Defizite zu sprechen, bitten Sie den Gutachter um ein kurzes Gespräch unter vier Augen.
Diese Bereiche sind bei Demenz besonders wichtig
Bei der Begutachtung werden zwei Module bewertet, die für Menschen mit Demenz oft entscheidend sind. Gewertet wird dabei der höhere der beiden Werte:
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennt die Person Angehörige? Findet sie sich örtlich und zeitlich zurecht? Kann sie Entscheidungen im Alltag treffen, Gesprächen folgen, Risiken einschätzen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen, Aggressionen, Ängste, Abwehr bei der Pflege oder wahnhafte Vorstellungen?
Auch in den anderen Bereichen wirkt sich eine Demenz aus: Wer sich zwar selbst waschen kann, aber dazu jedes Mal aufgefordert und angeleitet werden muss, ist bei der Selbstversorgung nicht selbstständig.
So bereiten Sie sich vor
- Führen Sie ein bis zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch mit konkreten Beispielen.
- Halten Sie fest, was nachts passiert – das bekommt der Gutachter sonst nicht mit.
- Legen Sie Arztberichte vor, insbesondere die Diagnose eines Neurologen oder einer Gedächtnisambulanz.
- Beschreiben Sie Situationen konkret: nicht „Sie ist vergesslich“, sondern „Sie hat letzte Woche dreimal die Haustür offen gelassen“.
- Nennen Sie auch, wie oft Sie anleiten, erinnern oder beaufsichtigen müssen.
Wenn der Pflegegrad nicht passt
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Da Demenz fortschreitet, lohnt sich zudem ein Höherstufungsantrag, sobald der Hilfebedarf spürbar zunimmt.
Wir begleiten viele Familien mit Demenz und kennen die Begutachtung aus der Praxis. Mehr auf unserer Seite Pflege bei Demenz oder telefonisch: 03471 / 642713.