Pflegegrad

Pflegegrad beantragen: So geht es Schritt für Schritt

15. Juni 2026

Einen Pflegegrad zu beantragen klingt kompliziert – ist es aber nicht, wenn man weiß, wie. Wir erklären jeden Schritt: vom Antrag bei der Pflegekasse bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Wenn ein Familienmitglied plötzlich auf Hilfe angewiesen ist, stehen Angehörige vor einer Fülle von Fragen. Eine der wichtigsten: Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Denn ohne anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse kaum Kosten. Wir erklären Ihnen den Weg – Schritt für Schritt.

Was ist ein Pflegegrad?

Pflegegrade (1 bis 5) beschreiben, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse – von Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst bis hin zu Pflegegeld, das an pflegende Angehörige ausgezahlt wird. Schon Pflegegrad 1 sichert Ihnen den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist formlos – ein Anruf oder Brief bei der zuständigen Pflegekasse (das ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen) genügt. Wichtig: Das Datum des Antragseingangs gilt als Beginn der Leistungspflicht. Stellen Sie den Antrag also so früh wie möglich, auch wenn die Begutachtung noch Wochen entfernt ist.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Nach dem Antrag erhalten Sie einen Fragebogen. Bereiten Sie außerdem folgende Unterlagen vor:

  • Aktuelle Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte
  • Medikamentenliste
  • Liste aller Einschränkungen im Alltag (Waschen, Anziehen, Essen, Mobilität)
  • Pflegetagebuch – notieren Sie täglich, wobei Sie helfen müssen und wie lange das dauert

Tipp: Ein Pflegetagebuch ist kein Pflichtdokument, stärkt aber Ihren Antrag erheblich, wenn es beim Begutachtungstermin vorliegt.

Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Hausbesuch. Ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen – meist innerhalb von vier bis fünf Wochen – und bewertet sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität (Treppensteigen, Gehen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Toilette)
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Zeigen Sie beim Termin offen, wie schwierig bestimmte Tätigkeiten sind – spielen Sie Einschränkungen nicht herunter.

Schritt 4: Bescheid abwarten und prüfen

Einige Wochen nach der Begutachtung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid. Stimmen Sie dem Ergebnis nicht zu, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Das lohnt sich: Erfahrungsgemäß werden bei Widersprüchen häufig höhere Pflegegrade anerkannt.

Noch kein Pflegegrad – können wir trotzdem helfen?

Ja. Auch ohne anerkannten Pflegegrad können wir als ambulanter Pflegedienst tätig werden – die Kosten werden dann als Privatleistung abgerechnet. Häufig erstatten Krankenkassen nach einer Krankenhausentlassung für eine Übergangszeit die Kosten der häuslichen Pflege.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – vom ersten Antrag bis zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin. Sprechen Sie uns einfach an – kostenlos, unverbindlich und auch am Wochenende erreichbar.

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