Kosten & Finanzierung

Was kostet ambulante Pflege – und wer zahlt was?

28. Juni 2026

Ambulante Pflege klingt teuer – doch die Pflegeversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten. Wir erklären, welche Leistungen die Kasse zahlt und wie Sie alle Budgets optimal ausschöpfen.

Viele Menschen zögern, einen Pflegedienst zu kontaktieren – aus Angst vor hohen Kosten. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung bei anerkanntem Pflegegrad einen erheblichen Teil. Dieser Artikel gibt Ihnen einen ehrlichen Überblick: Was kostet ambulante Pflege, und was zahlt wer?

Grundprinzip: Sachleistungen aus der Pflegekasse

Wenn Sie einen anerkannten Pflegedienst – wie ambuvista – beauftragen, können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst, und Sie müssen – je nach Pflegegrad und Leistungsumfang – wenig bis nichts dazuzahlen.

Die monatlichen Sachleistungsbeträge (Stand 2025):

  • Pflegegrad 2: 761 €/Monat
  • Pflegegrad 3: 1.432 €/Monat
  • Pflegegrad 4: 1.778 €/Monat
  • Pflegegrad 5: 2.200 €/Monat

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Sachleistungen, aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

Was ist, wenn die Leistungen nicht reichen?

Liegen Ihre gewünschten Pflegeleistungen über dem Sachleistungsbetrag Ihres Pflegegrades, zahlen Sie die Differenz selbst. Wie hoch Ihr tatsächlicher Eigenanteil ist, hängt von Ihrem konkreten Pflegebedarf ab. Wir besprechen das beim kostenlosen Erstgespräch transparent mit Ihnen – ohne versteckte Kosten.

Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat extra

Zusätzlich zu den Sachleistungen hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI). Dieser Betrag ist zweckgebunden – er kann zum Beispiel für zusätzliche Betreuungsbesuche, hauswirtschaftliche Hilfe oder Tagespflege genutzt werden.

Tipp: Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate übertragen werden – Sie verlieren also kein Geld, wenn Sie einen Monat weniger Pflege benötigen.

Pflegegeld: Alternative für Angehörige, die selbst pflegen

Wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt (statt eines professionellen Dienstes), kann stattdessen Pflegegeld beantragt werden. Es wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann an die pflegende Person weitergegeben werden:

  • Pflegegrad 2: 332 €/Monat
  • Pflegegrad 3: 573 €/Monat
  • Pflegegrad 4: 765 €/Monat
  • Pflegegrad 5: 947 €/Monat

Kombinieren Sie professionelle Pflege und Angehörigenpflege, erhalten Sie anteiliges Pflegegeld und Sachleistungen gleichzeitig (sogenannte Kombinationsleistung).

Was zahlt die Kasse bei der Tagespflege?

Tagespflege hat ein eigenes, zusätzliches Budget – das bedeutet: Sie können Tagespflege in Anspruch nehmen, ohne Ihren Sachleistungsbetrag für häusliche Pflege zu verringern. Das Budget entspricht dem Sachleistungsbetrag Ihres Pflegegrades.

Fazit: Informiert entscheiden

Die Pflegeversicherung bietet mehr Unterstützung, als viele ahnen – vorausgesetzt, man kennt alle Möglichkeiten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Budgets vollständig auszuschöpfen und die optimale Kombination aus Sachleistungen, Entlastungsbetrag und ggf. Pflegegeld zu finden.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch: 03471 / 642713 oder schreiben Sie uns. Wir kommen zu Ihnen nach Hause – auch am Wochenende.

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