Kosten & Finanzierung

Das gemeinsame Jahresbudget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel nutzen

22. September 2026

Seit Juli 2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Das macht vieles einfacher. Wir zeigen, was sich geändert hat und wie Sie das Budget noch in diesem Jahr nutzen.

Pflegende Angehörige brauchen Pausen – für Urlaub, eigene Arzttermine oder einfach zum Durchatmen. Dafür gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Lange Zeit galten für beide Leistungen getrennte Töpfe mit komplizierten Übertragungsregeln. Seit dem 1. Juli 2025 ist das deutlich einfacher geworden.

Ein Budget für beide Leistungen

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) werden seitdem aus einem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen insgesamt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Sie entscheiden selbst, wie Sie diesen Betrag auf beide Leistungen aufteilen – ein gesonderter Antrag auf Übertragung ist nicht mehr nötig.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen
  • Keine Vorpflegezeit mehr: Die frühere Voraussetzung, dass zuvor sechs Monate lang zu Hause gepflegt worden sein muss, ist entfallen.
  • Bis zu 8 Wochen: Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
  • Pflegegeld läuft weiter: Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen weitergezahlt.

Stundenweise Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege muss nicht am Stück genommen werden. Sie können sie auch stundenweise nutzen – zum Beispiel, wenn Sie jede Woche einen festen Nachmittag für sich haben möchten. Beträgt die Verhinderung weniger als acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld für diesen Tag nicht gekürzt.

Tipp: Das Budget gilt pro Kalenderjahr und verfällt am 31. Dezember. Wenn Sie es 2026 noch nicht genutzt haben, lohnt es sich, jetzt zu planen – etwa für die Feiertage oder regelmäßige freie Nachmittage bis zum Jahresende.

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Ersatzpflege kann ein professioneller Pflegedienst wie ambuvista übernehmen, aber auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte. Bei nahen Verwandten (bis zum zweiten Grad) oder Personen im selben Haushalt gelten eingeschränkte Erstattungsregeln. Bei einem zugelassenen Pflegedienst rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie entsteht kein Papierkram.

Sie möchten Ihr Entlastungsbudget noch in diesem Jahr nutzen? Wir planen die Ersatzpflege gemeinsam mit Ihnen: 03471 / 642713.

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