Kosten & Finanzierung

Entlastungsbetrag: So nutzen Sie die 131 € pro Monat richtig

31. März 2026

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf 131 € monatlich – doch viele Familien lassen das Geld verfallen. Wir erklären, wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen können und welche Fristen gelten.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine der am wenigsten genutzten Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei steht er allen Pflegebedürftigen zu, die zu Hause leben – vom Pflegegrad 1 bis zum Pflegegrad 5. Pro Jahr sind das immerhin 1.572 €.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Betrag ist zweckgebunden. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für qualitätsgesicherte Leistungen erstattet. Möglich sind zum Beispiel:

  • Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, etwa Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe
  • Tages- oder Nachtpflege (zum Beispiel für Eigenanteile wie Verpflegung)
  • Kurzzeitpflege
  • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen

Wichtig: Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag für ambulante Pflegedienste nicht für Leistungen der Körperpflege eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 1 ist das dagegen möglich.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort

Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht oder nicht vollständig genutzt, sammelt sich der Rest an. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob Sie noch Restbeträge aus dem Vorjahr haben. Die Pflegekasse gibt Ihnen auf Nachfrage Auskunft über Ihr Guthaben.

Wie wird abgerechnet?

Es gibt zwei Wege: Entweder Sie bezahlen die Rechnung selbst und reichen sie bei der Pflegekasse zur Erstattung ein, oder der Anbieter rechnet nach einer Abtretungserklärung direkt mit der Kasse ab. Der zweite Weg ist bequemer – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Mehr Budget durch Umwandlung von Sachleistungen

Wer die Pflegesachleistungen seines Pflegegrades nicht vollständig ausschöpft, kann bis zu 40 % des Betrags zusätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Gerade bei geringem Pflegebedarf ergibt sich so ein deutlich größerer Spielraum.

Wir rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Vorkasse und Papierkram. Fragen Sie uns: 03471 / 642713.

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