Ratgeber

Nach dem Krankenhaus: So gelingt die Rückkehr nach Hause

03. März 2026

Die Entlassung aus dem Krankenhaus kommt oft schneller als gedacht – und plötzlich ist Hilfe zu Hause nötig. Wir erklären das Entlassmanagement und welche Leistungen auch ohne Pflegegrad greifen.

Nach einer Operation, einem Sturz oder einer schweren Erkrankung freuen sich die meisten Patienten auf ihr Zuhause. Doch oft zeigt sich erst bei der Entlassung, dass vieles nicht mehr so geht wie vorher. Damit niemand ohne Versorgung nach Hause kommt, sind Krankenhäuser zu einem Entlassmanagement verpflichtet.

Was ist das Entlassmanagement?

Das Krankenhaus muss frühzeitig prüfen, welche Unterstützung ein Patient nach der Entlassung benötigt, und die Anschlussversorgung organisieren (§ 39 Abs. 1a SGB V). Dazu kann das Krankenhaus für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen zum Beispiel Arzneimittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen. Ansprechpartner ist meist der Sozialdienst oder das Entlassmanagement der Klinik.

Tipp: Sprechen Sie den Sozialdienst schon in den ersten Tagen des Krankenhausaufenthalts an – nicht erst am Tag der Entlassung.

Hilfe auch ohne Pflegegrad

Viele wissen nicht, dass es auch ohne Pflegegrad Unterstützung gibt, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Hilfe nötig ist:

  • Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V): Bei schwerer Krankheit oder nach einer Operation kann für bis zu vier Wochen Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung verordnet werden – in begründeten Fällen auch länger.
  • Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): Wenn der Haushalt vorübergehend nicht selbst geführt werden kann.
  • Kurzzeitpflege (§ 39c SGB V): Reicht die Versorgung zu Hause nicht aus, kann die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung übernehmen.

Wenn dauerhaft Pflege nötig wird

Zeichnet sich ab, dass die Pflegebedürftigkeit länger als sechs Monate bestehen wird, sollte möglichst schnell ein Pflegegrad beantragt werden. Ist eine Anschlussversorgung gefährdet, kann die Begutachtung in einem verkürzten Verfahren bereits im Krankenhaus stattfinden.

Checkliste für die Entlassung

  • Entlassbrief und aktueller Medikationsplan liegen vor
  • Medikamente für die ersten Tage sind vorhanden
  • Notwendige Hilfsmittel (Rollator, Toilettenstuhl, Pflegebett) sind bestellt
  • Verordnung für häusliche Krankenpflege ist ausgestellt
  • Pflegedienst ist informiert und der erste Einsatz geplant
  • Termin beim Hausarzt ist vereinbart

Wir übernehmen die Versorgung nach dem Krankenhaus kurzfristig – oft schon am Entlassungstag. Rufen Sie uns an: 03471 / 642713, auch am Wochenende.

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