Pflegeleistungen

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Pflicht für alle Pflegegeld-Empfänger

02. Oktober 2026

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen – sonst droht die Kürzung. Wir erklären, wie oft der Besuch nötig ist, was dabei passiert und warum er Ihnen auch nützt.

Viele Familien pflegen ihre Angehörigen selbst und beziehen dafür Pflegegeld. Was nicht alle wissen: Mit dem Pflegegeld ist eine Pflicht verbunden – der regelmäßige Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft. Wer ihn versäumt, riskiert die Kürzung oder sogar den Entzug des Pflegegeldes.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr
  • Pflegegrad 1 und Sachleistungsbezieher: freiwillig, einmal pro Halbjahr möglich

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse vollständig. Für Sie entstehen keine Kosten.

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Eine Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause und macht sich ein Bild von der Pflegesituation. Es geht dabei nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung. Typische Themen sind:

  • Wie geht es der pflegebedürftigen Person – und wie geht es Ihnen als pflegendem Angehörigen?
  • Ist die Pflege gesichert, oder wird zusätzliche Hilfe benötigt?
  • Werden alle Leistungen genutzt, die Ihnen zustehen – etwa der Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel?
  • Sind Hilfsmittel oder Umbauten in der Wohnung sinnvoll?
  • Hat sich der Pflegebedarf so verändert, dass ein höherer Pflegegrad beantragt werden sollte?

Anschließend erhält die Pflegekasse eine kurze Bestätigung über den Besuch. Persönliche Details werden nur mit Ihrer Einwilligung weitergegeben.

Tipp: Seit 2024 kann jeder zweite Beratungsbesuch auch per Videogespräch stattfinden. Der erste Besuch muss jedoch immer persönlich bei Ihnen zu Hause erfolgen.

Was passiert, wenn ich den Termin versäume?

Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht nachgewiesen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen – im Wiederholungsfall kann sie es ganz entziehen. Achten Sie deshalb auf die Fristen. Viele Pflegekassen erinnern zwar daran, verlassen Sie sich aber nicht darauf.

Wer darf den Beratungsbesuch durchführen?

Den Beratungsbesuch dürfen zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen und Pflegeberater der Pflegekassen durchführen. Als zugelassener ambulanter Pflegedienst übernehmen wir die Beratungsbesuche für Familien in Bernburg und Umgebung – auch wenn Sie ansonsten keine Pflegeleistungen von uns beziehen.

Vereinbaren Sie Ihren nächsten Beratungsbesuch einfach telefonisch: 03471 / 642713 oder über unser Kontaktformular.

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