Pflegeleistungen

Behandlungspflege: Was darf der ambulante Pflegedienst medizinisch tun?

17. März 2026

Viele Patienten wissen nicht, dass ambulante Pflegedienste auch medizinische Leistungen erbringen dürfen – von Injektionen bis zur Wundversorgung. Was genau dahintersteckt, erklären wir hier.

Wenn Menschen an ambulante Pflege denken, denken sie oft an Körperpflege, Waschen und Anziehen. Doch professionelle Pflegedienste können weit mehr – sie erbringen sogenannte Behandlungspflegeleistungen, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse (nicht der Pflegekasse) bezahlt werden.

Grundpflege vs. Behandlungspflege – was ist der Unterschied?

Die Grundpflege (auch: körperbezogene Pflege) umfasst alle Leistungen rund um Körperhygiene, Mobilität, Ernährung und Alltagsgestaltung. Sie wird über die Pflegekasse abgerechnet.

Die Behandlungspflege dagegen umfasst medizinische Maßnahmen, die ein Arzt verordnet und die von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Sie wird über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet – und ist damit für Patienten oft kostenfrei.

Was zählt zur Behandlungspflege?

  • Wundversorgung: Reinigung, Verbandswechsel, Versorgung chronischer Wunden (z. B. Ulcus cruris, Dekubitus)
  • Medikamentengabe: orale Medikamente richten und verabreichen, Augentropfen, Salben
  • Injektionen: subkutane Injektionen (z. B. Insulin, Heparin)
  • Infusionen: venöse Infusionen nach ärztlicher Anordnung
  • Katheterversorgung: Blasenkatheterwechsel und -pflege
  • Stomaversorgung: Pflege bei künstlichem Darmausgang oder Urostoma
  • Sondenpflege: Ernährung über PEG-Sonde
  • Kompressionsversorgung: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung

Wer darf Behandlungspflege durchführen?

Nur examinierte Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen mit entsprechender Qualifikation) dürfen Behandlungspflegeleistungen erbringen. Bei ambuvista stellen wir sicher, dass alle medizinischen Maßnahmen von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

Wie wird Behandlungspflege verordnet?

Der Hausarzt stellt ein Rezept für „Häusliche Krankenpflege" (HKP) aus. Dieses Rezept reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach der Genehmigung kann die Pflege beginnen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit Arzt und Kasse.

Tipp: Behandlungspflege und Grundpflege können gleichzeitig in Anspruch genommen werden – über verschiedene Kostenträger (Krankenkasse und Pflegekasse).

Wundversorgung zu Hause – ein häufiger Bedarf

Chronische Wunden sind häufig und belastend. Regelmäßige, fachgerechte Wundversorgung verhindert Infektionen, fördert die Heilung und erspart oft stationäre Krankenhausaufenthalte. Unser geschultes Personal übernimmt die Versorgung nach aktuellem Wundmanagement-Standard – direkt bei Ihnen zu Hause.

Fragen zur Behandlungspflege oder Wundversorgung? Wir beraten Sie gerne: 03471 / 642713 oder per Kontaktformular.

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