Die sechs Module der Begutachtung: So wird Ihr Pflegegrad berechnet
10. März 2026
Die Einstufung in einen Pflegegrad wirkt für viele wie eine Blackbox. Dabei folgt sie einem klaren System, dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment. Der Gutachter bewertet, wie selbstständig ein Mensch in sechs Lebensbereichen – den Modulen – ist. Aus den Ergebnissen errechnet sich ein Gesamtwert zwischen 0 und 100 Punkten.
Die sechs Module und ihre Gewichtung
- Modul 1 – Mobilität (10 %): Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen
- Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen treffen, Gesprächen folgen
- Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Ängste, Aggressionen, Abwehr von Unterstützung
- Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengang
- Modul 5 – Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %): Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien
- Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte pflegen
Die Module 2 und 3 werden gemeinsam mit 15 % gewichtet – gezählt wird dabei nur das Modul mit dem höheren Wert.
Tipp: Die Selbstversorgung macht allein 40 % aus. Schildern Sie hier besonders genau, wobei Hilfe nötig ist – auch Anleitung und Erinnern zählen.
Wie wird bewertet?
Für jede einzelne Tätigkeit stuft der Gutachter ein, wie selbstständig die Person ist: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig. Entscheidend ist dabei nicht, wie lange etwas dauert, sondern ob und in welchem Umfang die Person auf Hilfe angewiesen ist.
Von Punkten zum Pflegegrad
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Eine Besonderheit: Bei bestimmten schweren Einschränkungen, etwa dem vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktionen beider Arme und Beine, wird unabhängig von der Punktzahl Pflegegrad 5 vergeben.
Was ist mit Haushalt und Außer-Haus-Aktivitäten?
Der Gutachter erfasst auch, wie selbstständig jemand den Haushalt führt oder außer Haus aktiv ist. Diese Bereiche fließen aber nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein. Sie dienen dazu, die Pflegeberatung und die Versorgungsplanung zu verbessern.
Mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Rechner erhalten Sie eine erste Einschätzung. Für eine persönliche Beratung rufen Sie uns an: 03471 / 642713.