Fragen zum Thema Pflegegrad
Mit der Einführung der neuen fünf Pflegegrade durch das zweite Pflegestärkungsgesetz wurden psychische Beeinträchtigung besonders Demenzerkrankungen im Alter der gleiche Stellenwert für Pflegeleistung eingeräumt wie der physischen Beeinträchtigung.
Der Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung des alltäglichen Lebens der betroffenen Person und ist in fünf Pflegegrade aufgeteilt. Um den Pflegegrad zu bestimmen wird anhand des NBA Begutachtungsverfahren die sechs Bereiche (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte geprüft. Je nach Einschränkung werden Punkte vergeben und gewichtet. Aus der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad abgeleitet.

Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag auf Pflegebegutachtung gestellt werden. Nach der Beantragung wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten zur Beurteilung zu Ihnen nach Hause kommen. Der Gutachter gibt anschließend eine Empfehlung ab, für die letztendliche Vergabe eines Pflegegrades sind allerdings allein die Pflegekassen verantwortlich. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 25 Tagen nach Antragstellung einen Bescheid zur Anerkennung bzw. Ablehnung des Pflegegrades.
Wie läuft eine Pflegebegutachtung ab?
Der Gutachter möchte sich einen Überblick über die Selbstständigkeit des Patienten verschaffen und befragt dazu den Pflegebedürftigen, einen Angehörigen und den Pflegedienst. Zudem werden alle medizinischen und pflegerischen Informationen über den Patienten herangezogen. Die Begutachtung dauert ca. 1 Stunde. Nach dem Begutachtungsverfahren gibt der Prüfer seine Empfehlung zur Einstufung an die jeweilige Pflegekasse weiter.
Wann und wo findet die Begutachtung zum Pflegegrad statt?
Nach der Antragstellung zur Pflegebegutachtung vereinbart der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF einen Termin für die individuelle Pflegegrad Feststellung. Um ein realistisches Bild der Situationen zeigen zu können, findet die Begutachtung in der häuslichen Umgebung des Patienten statt.
Was tun, wenn es bereits einen Pflegegrad gibt, sich aber der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert hat?
Sollte sich der Zustand verschlechtern, kann ein Antrag auf eine Höherstufung des Pflegegrades gestellt werden. Daraufhin muss der Begutachtungsprozess erneut durchlaufen werden.
Haben sie Fragen zur Antragstellung oder benötigen Sie Unterstützung? Wir beraten Sie jederzeit!