Pflegeberatungsbesuche
Sie betreuen Ihre Angehörigen zu Hause und erhalten dafür von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld?
Dann sind Sie verpflichtet, bei der Pflegestufe 1 und 2 jedes halbe Jahr und bei der Pflegestufe 3 jedes viertel Jahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI von einem Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir führen gern diese Beratungsbesuche bei Ihnen durch.
Von uns erhalten Sie weiterhin Beratung und Hilfe bei der:
- Neubeantragung einer Pflegestufe
- Neueinstufung einer schon erteilten Pflegestufe
- Erhebung von Widersprüchen gegen Ablehnungen
- Beantragung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Beantragung der Pflegekostenübernahme durch das zuständige Sozialamt
Wir sind für Sie im Raum Bernburg und im Salzlandkreis unterwegs.